Freistellung und Lohnfortzahlung
Gesetzliche Freistellung
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Einsätze sowie für offizielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss dieser Freistellung zustimmen.
Lohnfortzahlung
Während der Freistellung erhalten die Mitglieder eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser kann sich die entstandenen Kosten anschließend über ein entsprechendes Formular von der Stadt Bremen erstatten lassen.
Bedeutung für Arbeitgeber
Die Freistellung stellt sicher, dass der ehrenamtliche Brandschutz in Bremen funktionsfähig bleibt. Arbeitgeber leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Gemeinschaft.
Bei Fragen zur Freistellung stehen wir sowohl Interessierten als auch Arbeitgebern gerne zur Verfügung — sprechen Sie uns an.