Einstieg und Ausbildung
Diese Seite gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für den Einstieg in die Freiwillige Feuerwehr sowie den regulären Ausbildungsweg. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Bremen
- Mindestalter 18 Jahre, idealerweise unter 45 Jahre
- Körperliche Grundfitness
Eignungsbeurteilung Atemschutz
In Bremen ist vorgesehen, dass jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr nach Möglichkeit als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden kann. Externe Bewerber, die nicht aus der Jugendfeuerwehr stammen, müssen sich daher der Eignungsbeurteilung „Atemschutzgeräte" unterziehen (vormals arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26.3).
Die vollständige Untersuchung umfasst:
- Spirometrie (LungenfunktionsprĂĽfung) nach Anhang 1 DGUV Empfehlungen
- Labor (Blutbild, Urinstatus, SGPT/ALAT, Îł-GT, Kreatinin, NĂĽchtern-BZ)
- Ruhe-EKG
- Ergometrie (Belastungs-EKG) nach Anhang 2 DGUV Empfehlungen
- Korrigierte Sehschärfe Nähe und Ferne
- Hörtest Luftleitung, Testfrequenz 1 bis 6 kHz
- Otoskopie
- Größe, Gewicht, Body-Mass-Index
- Blutdruckmessung
Ablauf der Aufnahme
1. Erster Kontakt
Interessierte sind eingeladen, an einem regulären Dienstabend vorbeizukommen und das Gespräch mit der Wehrführung zu suchen.
2. Probedienste
Im Anschluss finden drei Probedienste statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und bieten einen ersten Einblick in den Dienstbetrieb.
3. Wahl
Nach Abschluss der Probedienste wird über die Aufnahme in die Einsatzabteilung gewählt.
4. Probezeit und Formalitäten
Mit der Aufnahme beginnt die Probezeit. Es sind verschiedene Formulare auszufĂĽllen, und es erfolgt die Einladung zur oben beschriebenen Eignungsbeurteilung.
5. Einkleidung und Grundausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Formalitäten folgen die Einkleidung und der Beginn der Grundausbildung gemäß FwDV 2.
Grundausbildung
Lebensrettende SofortmaĂźnahmen (LSM)
Die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet als Wochenendlehrgang statt. Vermittelt werden grundlegende Kenntnisse der Ersten Hilfe, die im Einsatzdienst unerlässlich sind.
Truppmann Teil 1 (TM1)
Der Lehrgang Truppmann Teil 1 erstreckt sich über eine Woche und vermittelt die Grundlagen der Arbeit in der Feuerwehr. Mit erfolgreichem Abschluss des TM1 ist die Teilnahme an Einsätzen gestattet.
Hinweis: Für offizielle Lehrgänge wie den TM1 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Freistellung und Lohnfortzahlung.
Ausbildungsweg im Ăśberblick
Beide Ausbildungswege können parallel absolviert werden.
Weitere Informationen zum Thema Freistellung und Lohnfortzahlung finden Sie auf der Seite Freistellung und Lohnfortzahlung.
Interesse geweckt? Alle Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter Mitglied werden.